Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgruppe Schweiz

26.11.2018 | Zürich

An die Mitglieder der Landesarbeitsgruppe Schweiz der Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Einladung zu einer Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgruppe Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des Vorstands der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. lade ich Sie hiermit zu einer Versammlung der Mitglieder der Landesarbeitsgruppe Schweiz der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. ein. Die Versammlung findet am 26. November 2018 um 17.30 Uhr in den Büroräumlichkeiten von Homburger AG, Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich, statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Wahl des Obmanns der Landesarbeitsgruppe Schweiz
    (gemäss § 11 (3) der Satzung der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. vom 12.03.2015)
     
  2. Sonstiges

Gemäss § 11 (3) gelten für die Wahl des Obmanns der Landesarbeitsgruppe Schweiz die Vorschriften der Satzung über die Wahl des Vorstands entsprechend. Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Landesarbeitsgruppe (Beilage: Satzung).

Bislang sind dem Vorstand folgende Kandidaten für das Amt des Obmanns der Schweizer Landesarbeitsgruppe bekannt:

  • Marcel Meinhardt
  • Mario Strebel

Selbstverständlich können weitere Mitglieder für das Amt des Obmanns kandidieren. Aus organisatorischen Gründen wäre ich dankbar, wenn mir diese Kandidaturen bis zum 19. November 2018 mitgeteilt würden.

Gemäss § 9 (6) der Satzung hat jedes Mitglied eine Stimme. Mitglieder können sich durch schriftliche Vollmacht von einem anderen Mitglied vertreten lassen. Jedoch kann ein Mitglied nicht mehr als drei Stimmen auf sich vereinigen. Etwaige entsprechende Vollmachten sind an die Mitgliederversammlung vom 26. November2018 mitzubringen und mir vor Beginn der Versammlung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüssen
Franz Hoffet