Regionalveranstaltung München

16.02.2017 | München

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir Sie herzlich zur nächsten Münchener Regionalveranstaltung der Studienvereinigung Kartellrecht am

Donnerstag, 16. Februar 2017, 19:00 Uhr

in den Kanzleiräumen von
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP
Maximilianstraße 15 (Maximilianhöfe), 80539 München

einladen.

Referent und Thema werden sein:

Dietmar Fiebig: Haftung des Unternehmens für das Handeln seiner Handelsvertreter – Änderungen durch das EuG-Urteil T-418/10 („Voestalpine“)?

Das EuG hat in seinem Voestalpine-Urteil vom 15. Juli 2015 einem Unternehmen die Haftung für Kartellverstöße seines Handelsvertreters abermals unter Hinweis auf das Konzept der wirtschaftliche Einheit auferlegt. Erstmals stellte es dabei aber klar, dass es weder darauf ankomme, dass das Unternehmen vom Verstoß keine Kenntnis hatte, noch dass der Handelsvertreter auch für weitere Unternehmen tätig war. Bei den mögliche Auswirkungen des Urteils stellen sich viele interessante Fragen, u.a. nach gesteigerten Haftungsrisiken für Unternehmen und der Notwendigkeit von Compliance-Maßnahmen beim Handelsvertreter durch den Prinzipal. Dietmar Fiebig wird in das Thema einführen und Grundlage für eine hoffentlich angeregte und fruchtbare Diskussion bieten.

Da mit der kommenden Sitzung zugleich die neue Amtszeit der Regionalveranwortlichen eingeleitet wird, möchten wir das Treffen auch dazu nutzen, gemeinsam mit Ihnen Vorschläge zur Gestaltung der kommenden Regionalveranstaltungen zu diskutieren.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Diskussion.

Mit herzlichen Grüßen,

Andreas Boos
Dietmar Fiebig