Regionalveranstaltung Stuttgart

26.04.2017 | Stuttgart

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten uns als die neuen Regionalverantwortlichen der Studienvereinigung Kartellrecht für die Region Stuttgart vorstellen. Wir laden Sie hiermit herzlich zu der nächsten Regionalveranstaltung in Stuttgart ein, und zwar am

Mittwoch, den 26. April um 19 Uhr

in den Kanzleiräumen von

CMS Hasche Sigle
Schöttlestraße 8
70597 Stuttgart

In dieser Veranstaltung wollen wir uns mit folgenden Themen befassen, für die wir jeweils noch Referenten/Referentinnen suchen:

1. Hinweispapier des Bundeskartellamtes zur Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel – Sind damit die Unklarheiten aus der früheren Handreichung beseitigt?

Das Bundeskartellamt hat im Januar den Entwurf eines Hinweispapiers zu Fragen des Preisbindungsverbots im Rahmen des Lebensmitteleinzelhandels veröffentlicht. Unternehmen soll anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots erläutert werden. Die Hinweise erfolgen aus Anlass der Abschlüsse der Bußgeldverfahren im Lebensmitteleinzelhandel (Bier, Röstkaffee, Süßware etc.) und sollen die frühere Handreichung, d.h. das Schreiben der 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes vom 13. April 2010, ablösen. Die Fragen, die sich nun stellen, sind: Schafft dieses Hinweispapier mehr Klarheit und evtl. auch mehr Spielraum gegenüber der früheren Handreichung? Deckt es die häufigen Fragen aus der praktischen Beratung ab (insb. mehrfaches Erklären der UVP, Kalkulationsschemata, Preisspiegel)? Gibt das Hinweispapier auch für andere Branchen eine wertvolle Orientierung?

Dazu wollen wir gerne mit Ihnen diskutieren und suchen einen oder mehrere Kollegen/Kolleginnen für ein Impuls-Referat, an das sich eine Podiumsdiskussion anschließen könnte.

2. Übergangsvorschriften in der 9. GWB-Novelle, insb. mit Blick auf den Kartellschadensersatz – Für welche Ansprüche gelten bereits die neuen Regeln?

In der 7. GWB-Novelle hatte der Gesetzgeber die zeitliche Geltung der neuen Vorschriften nicht geregelt. Dies hat zu vielen offenen Fragen geführt, über die im Kartellschadensersatzrecht bis heute gestritten wird. Im Regierungsentwurf für eine 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber nun Übergangsvorschriften für einige, nicht aber für alle Neuregelungen vorgesehen. Es ist absehbar, dass es in Ermangelung einer abschließenden und klaren Übergangsregelung wieder zu Streitfällen kommen wird. Wir wollen beleuchten, welche Streitfälle das sein können und auf welche Ansprüche und Fälle die Neuregelungen anzuwenden sind. Diese Fragen werden insbesondere für alle diejenigen unmittelbar relevant sein, die sich aktuell mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen befassen oder sich solchen gegenüber sehen. Dem Vernehmen nach will der Gesetzgeber die Übergangsvorschrift zur Verjährung auch noch einmal überarbeiten, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der verspäteten Umsetzung der Richtlinie.

Für dieses Thema suchen wir einen Referenten oder eine Referentin, der/die dazu in ca. 20 bis 30 Minuten Stellung nehmen möchte. 

Mit besten Grüßen

Ines Bodenstein / Rolf Hempel