Regionalveranstaltung Stuttgart

26.10.2017 | Stuttgart

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir läuten das Ende der Sommerpause ein und laden Sie hiermit herzlich zu der nächsten Regionalveranstaltung der Studienvereinigung Kartellrecht in Stuttgart ein, und zwar am

Donnerstag, den 26. Oktober um 19 Uhr

in den Kanzleiräumen von

Gleiss Lutz
Lautenschlagerstraße 21
70173 Stuttgart

In dieser Veranstaltung wollen wir mit Ihnen gerne die folgenden Themen diskutieren:

1. Leitfaden des Bundeskartellamtes zu „Zusagen in der Fusionskontrolle“

Das Bundeskartellamt hat im Mai 2017 einen Leitfaden zu Zusagen in der Fusionskontrolle veröffentlicht. Der Leitfaden stellt die wichtigsten Arten von Verpflichtungszusagen dar und erklärt, welche Anforderungen an diese zu stellen sind. In diesen Leitfaden sind neben ökonomischen Erkenntnissen insbesondere die Fallpraxis und Erfahrung des Bundeskartellamts sowie die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des BGH eingeflossen.

Zusagen haben sich in der Praxis als wichtiges Instrument der Fusionskontrolle erwiesen. Laut Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts) soll der Leitfaden dazu beitragen „dass Unternehmen ihre Zusagenvorschläge selbst möglichst präzise einschätzen können, um Zeit und Kosten zu sparen“.
Dies wollen wir zum Anlass nehmen, die wichtigsten Inhalte aus dem Leitfaden zu erarbeiten und ihre Praxistauglichkeit mit Ihnen zu diskutieren. Hierzu haben wir einen Vertreter des Bundeskartellamts für einen Vortrag gewonnen, was aber momentan noch vorbehaltlich endgültiger Bestätigung ist.

Bei Interesse kann hierzu gerne ein Koreferat aus dem Mitgliederkreis übernommen werden.

2. Abschluss der Sektoruntersuchung E-Commerce der Europäischen Kommission und nachfolgend eingeleitete Verfahren

Im Mai 2017 hat die Europäische Kommission den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung E-Commerce veröffentlicht. Dort setzt sie sich mit verschiedenen Praktiken im Bereich des Online-Vertriebs auseinander, insbesondere geographische Vertriebsbeschränkungen (Stichwort: Geoblocking), Verbot des Vertriebs über Drittplattformen, Einschränkungen der Nutzung von Preisvergleichsmaschinen, Preisbindungen, Exklusivitätsvereinbarungen und Paritätsklauseln und Werbebeschränkungen (Stichwort: Google Adwords). Schon während der Sektoruntersuchung hat die Kommission mehrere Verfahren eröffnet. Im Juni, also kurz nach Veröffentlichung des Abschlussberichts, leitete die Kommission zwei weitere Verfahren gegen den Bekleidungshersteller Guess sowie gegen Nike und die Universal Studios ein. Es ist offensichtlich, dass die Kommission die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln der EU im Vertriebsbereich vorantreiben will.
Vor diesem Hintergrund wollen wir beleuchten, welche Vorgaben dem Abschlussbericht bzw. dem Arbeitspapier zur Sektoruntersuchung für den Online-Handel zu entnehmen sind und mit Ihnen Für und Wider dieser Vorgaben diskutieren.

Für dieses Thema suchen wir einen Referenten oder eine Referentin, der/die dazu in ca. 30 Minuten Stellung nehmen möchte, gerne mit einem besonderen Fokus auf einzelnen der dargestellten Beschränkungen.

Mit besten Grüßen

Ines Bodenstein  / Rolf Hempel