Regionalveranstaltung Stuttgart

27.05.2019 | Stuttgart

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie hiermit herzlich zu der nächsten Regionalveranstaltung der Studienvereinigung in Stuttgart ein, und zwar am

Montag, den 27. Mai 2019, um 18 Uhr

in den Kanzleiräumen von

Oppenländer
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart

In dieser Veranstaltung wollen wir uns mit folgenden Themen befassen:

1. Das Facebook-Verfahren des Bundeskartellamts

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Bundeskartellamt am 06.02.2019 Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Das Bundeskartellamt sieht Facebook als marktbeherrschend auf dem Markt für soziale Netzwerke an. Der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, dem Nutzerkonto zuführt und verwertet, ist dann laut Bundeskartellamt missbräuchlich. Damit wurde erstmals ein Konditionenmissbrauch wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorgaben angenommen. Das wirft spannende Fragen der Reichweite und Auslegung des § 19 Abs. 1 GWB und der datenschutzrechtlichen Durchsetzungsnormen auf. Die Entscheidung der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts ist seit 29.03.2019 öffentlich zugänglich.

Wir konnten Frau Julia Topel, die Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung, für einen Vortrag zu dem Verfahren und der Entscheidung gewinnen und freuen uns sehr auf die zu erwartenden Einblicke.

2. Aktuelles aus der Fusionskontrolle

Im zweiten Teil der Veranstaltung möchten wir uns aktuellen Fragen der Fusionskontrolle widmen. Hier gab es jüngst Entwicklungen in der aktuellen Praxis in Zusagenfällen der Europäischen Kommission (Trend zu upfront buyer-,fix-it-first- und Hybridlösungen). Es sind Entscheidungen ergangen, mit denen die Verteidigungsrechte der Parteien gestärkt werden (EuGH, Urt. v. 16.01.2019 – C-265/17 – UPS/TNT). Schließlich haben Gerichtshof, Kommission und BGH das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot  präzisiert (EuGH, Urt. v. 31.5.2018, Rs. C-633/16 - Ernst & Young; Europäische Kommission, Entsch. v. 24.4.2018, Case M.7993 – Altice; jetzt vor dem EuG, T-425/18, BGH, Beschl. v. 14.11.2017, KVR 57/16 – Edeka/Tengelmann).

Zu einem Ausschnitt dieser oder anderer aktueller Themen der Fusionskontrolle – nach Wahl des Referenten – möchten wir gerne ein Referat von ca. 30 bis 40 Minuten ausschreiben, mit einem besonderen Blick auf die Schlussfolgerungen für die Beratungspraxis.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit besten Grüßen

Rolf Hempel / Ines Bodenstein