Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und profitieren Sie von unserer Gemeinschaft.

Das erwartet Sie als Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht

Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht können nur Anwältinnen und Anwälte sein, die in ihren Jurisdiktionen als Rechtsanwälte zugelassen und im Kartellrecht tätig sind. Anwälte, die diese Voraussetzungen erfüllen, können einen Aufnahmeantrag stellen, in dem sie ihre Expertise und ihre Erfahrungen im Kartellrecht darlegen. Seit 2015 können Ökonomen assoziierte Mitglieder der Studienvereinigung werden. Ein Aufnahmeantrag kann elektronisch gestellt werden.

Die Studienvereinigung freut sich über die Teilnahme von Gästen an den von ihr organisierten Arbeitssitzungen und Konferenzen. Hierzu werden regelmäßig Angehörige der Kartellbehörden und -gerichte sowie Professoren eingeladen.

Mitglied werden

Gruppe von Menschen an Stehtischen

Wo kann die Mitgliedschaft beantragt werden?

Interessierte richten einen Antrag an den Vorsitzenden des Vorstandes. In den Antrag soll die Erfahrung mit dem Kartellrecht in angemessenem Umfang dargelegt werden.

Studienvereinigung Kartellrecht e.V. 
RA Dr. Ingo Brinker
Feldmühleplatz 1 
40545 Düsseldorf
ingo.brinker [at] studienvereinigung.de (ingo[dot]brinker[at]studienvereinigung[dot]de)

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, der diese Aufgabe an den Vorsitzenden delegiert hat.

Satzung

Hier können Sie die Satzung der Studienvereinigung Kartellrecht herunterladen.

Download

 

Unser Vorstand

Lernen Sie hier die Vorstandsmitglieder der Studienvereinigung Kartellrecht kennen.

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