Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten die nächste Veranstaltung des Berliner Kartellrechtskreises im Rahmen der Regionalveranstaltungen der Studienvereinigung Kartellrecht ankündigen und Sie herzlich hierzu einladen. Das Treffen soll am
Donnerstag, den 15. April 2010, von 19:00 bis 21:00 Uhr
bei esmt Competition Analysis an der European School of Management and Technology, Schlossplatz 1, 10178 Berlin
stattfinden.
Mit dieser Veranstaltung wollen wir uns aktuellen Themen aus dem Bereich des Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen (bzw. Patenten) widmen:
1. Selbsthilfe: Zugang zu geistigem Eigentum nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum "Orange-Book-Standard", Referent: Dr. Thomas Höppner, LL.M., Hogan & Hartson Raue
2. Amtshilfe: Die aktuelle Entscheidung des Bundeskartellamts über den Zugang zum Hafen von Puttgarden, Referent: Christopher Rother, Deutsche Bahn AG
1. In seinem Urteil zum "Orange-Book-Standard" vom 6. Mai 2009 hat sich der Bundesgerichtshof erstmals umfassend dazu geäußert, ob und unter welchen Voraussetzungen sich ein Beklagter in einem Patentverletzungsprozess damit verteidigen kann, dass ihm ein Anspruch auf Lizenzerteilung zustehe.
Die Zulässigkeit dieses Einwands - auch "kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand" genannt - war vor dem Urteil des BGH in der Literatur und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte heftig umstritten. Der BGH hat die Zulässigkeit nunmehr grundsätzlich bejaht, den Erfolg des Einwands aber an eine Reihe von strengen Voraussetzungen geknüpft.
Mit diesem Urteil des BGH - das auch international auf große Resonanz gestoßen ist - wollen wir uns in dem ersten Teil unseres nächsten Treffens befassen.
2. Im zweiten Themenkomplex werden wir uns mit der aktuellen Entscheidung des Bundeskartellamts über den Zugang von Wettbewerbern von Scandlines zu dem Hafen von Puttgarden befassen - einer weiteren Runde in diesem bereits in die frühen 90er Jahre zurückreichenden Streit.
Bereits vor mehr als zehn Jahren - am 21. Dezember 1999 - hat das Bundeskartellamt Scandlines auferlegt, den Hafen von Puttgarden gegen angemessenes Entgelt für Wettbewerber zu öffnen. Scandlines hat diese Entscheidung erfolgreich vor dem OLG Düsseldorf angefochten. Mit seiner Rechtsbeschwerde hatte das Bundeskartellamt beim Bundesgerichtshof rund drei Jahre nach seiner Entscheidung Erfolg - wobei es im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darum ging, ob der Tenor der Verfügung ausreichend bestimmt war. Das Verfahren wurde an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen.
Das Amt teilte trotz dieses Zwischenerfolgs im Jahre 2003 mit, dass es aus seiner ursprünglichen Verfügung aus dem Jahre 1999 keine Rechte mehr herleiten werde. Daher kam es bislang nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Kernfragen des Streits. Gleichwohl wurde die ursprüngliche Verfügung des Amts eine der Grundlagenentscheidungen der Anwendung der Essential-Facilities Doctrine im deutschen Recht.
In den letzten Jahren hat sich das Bundeskartellamt der Sache auf eine Beschwerde von zwei norwegischen Reedereien wieder angenommen. Es hat am 27. Januar 2010 beschlossen, dass Scandlines verpflichtet sei, anderen Fährunternehmen gegen ein angemessenes Entgelt Zugang zu dem Hafen in Puttgarden zu ermöglichen und ihnen damit, so das Amt, die Möglichkeit zu gewähren, einen weiteren Fährbetrieb auf der Strecke Puttgarden-Rødby einzurichten. Scandliness müsse nun innerhalb einer vom Amt vorgegebenen Frist Verhandlungen mit den Interessenten über die Modalitäten des Zugangs aufnehmen.
Die Moderation übernimmt Dr. Stefan Ohlhoff.