Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir Sie herzlich zur nächsten Münchener Regionalveranstaltung der Studienvereinigung Kartellrecht am
Donnerstag, 13. Januar 2011, 18:30 Uhr
in den Kanzleiräumen von
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, Maximilianstraße 15 (Maximilianhöfe), 80539 München
einladen.
Wir haben nach dem positiven Feedback vom letzten Mal wiederum zwei Themen ausgewählt, ein fusionskontrollrechtliches sowie ein kartellverfahrensrechtliches:
1. Thema: "Neue Entwicklungen bezüglich Auflagen, Bedingungen und Entflechtungsverfahren in der deutschen Fusionskontrolle (u.a. Globus/hela)"
2. Thema: "Akteneinsicht Dritter in Kartellverfahren - Wie sicher sind der Bonusantrag und die darin enthaltenen Informationen?"
Zum 1. Thema: Es ist anerkannt, dass die Zusammenschlussbeteiligten die Auflagen oder Bedingungen einer fusionskontrollrechtlichen Freigabe grundsätzlich isoliert anfechten können. Wenn die beteiligten Unternehmen den Auflagen oder der (auflösenden) Bedingung bei anhängigem Beschwerdeverfahren nicht nachkommen, stellen sich unter anderem die Fragen,
- ob das Bundeskartellamt vor Bestandskraft seiner Entscheidung die Entflechtung anordnen darf und
- ob die Entflechtungsanordnung nur den wettbewerblich problematischen Teil der Transaktion oder die gesamte Transaktion betreffen darf.
Die Fragen sind vor einigen Jahren im Verfahren Sulzer/Kelmix und zuletzt in dem Zusammenschlussverfahren Globus/hela relevant geworden. Letztlich stellen sie sich jedenfalls in strategischer Hinsicht in allen Fällen, in denen die Auflagen bzw. Bedingungen einer Freigabe isoliert angefochten werden. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht allerdings noch aus.
Zum 2. Thema: Das deutsche Strafprozessrecht hält mit dem Akteneinsichtsrecht des § 406e StPO ein für Kartellschadensersatzkläger äußerst interessantes Instrumentarium parat. Ein Einsichtsrecht für potentiell Verletzte eines Kartells in die Akten der ermittelnden Behörde ist im Vergleich der Rechtsordnungen der meisten Mitgliedstaaten eine Besonderheit und gleicht aus Sicht der Kläger fehlende Discovery- bzw. Disclosure-Elemente des Zivilprozessrechts aus. Wenn durch die Akteneinsicht allerdings Zugang zu den Bonusanträgen oder den darin enthaltenen Informationen gewährt werden, senkt dies nicht nur signifikant die Attraktivität von Bonusanträgen, sondern führt auch zu einem komplexen Spannungsverhältnis mit prozessrechtlichen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Aspekten.
Für beide Themen suchen wir jeweils eine(n) Vortragende(n), die/der in das Thema einführt und den Ausgangspunkt für eine hoffentlich angeregte und fruchtbare Diskussion bietet. Wir hoffen aus Ihrem Kreise auf entsprechende Meldungen - bitte bis 15. Dezember 2010.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Diskussion.
Mit herzlichen Grüßen,
Alexander Birnstiel, Alexander Rinne