Regionalveranstaltung Rheinland

26.04.2017 | Bonn

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Rheinland,

wir möchten Sie herzlich zur nächsten Arbeitssitzung der Regionalgruppe Rheinland der Studienvereinigung Kartellrecht einladen. Sie wird stattfinden am

Mittwoch, dem 26. April 2017 ab 18:00 Uhr.

Wir planen gemeinsam mit den Kollegen Dr. Thilo Reimers und Dr. Josef Hainz, die nicht nur Mitglieder der Studienvereinigung, sondern auch Vorsitzende des Arbeitskreises Kartellrecht beim Deutschen Institut für Compliance (DICO) sind, eine Veranstaltung zur

Kartellrechts-Compliance – Prävention und Selbstreinigung.

Dabei wollen wir das Thema in zwei Blöcken behandeln. Das nähere Programm finden Sie weiter unten. Bitte beachten Sie, dass wir für den zweiten Block noch eine Referentin bzw. einen Referenten aus dem Kreis der Studienvereinigung suchen.

Wir freuen uns im Übrigen ganz besonders, dass wir Frau Dr. Katharina Krauß (Leiterin der SKK) und Frau Dr. Johanna Hartog (Leiterin des Referates Digitale Wirtschaft, Regulierung und Wettbewerb, Vergaberecht) vom Bundeskartellamt für die begleitende Kommentierung der beiden Referate gewinnen konnten.

Gastgeber wird dieses Mal sein die

Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn.

Mit besten Grüßen
Florian Haus & Till Steinvorth

Programm

Block 1 behandelt die Kartellschadensprävention im Einkauf unter dem Aspekt systematischer Maßnahmen zum Schutz vor Kartellschäden durch Lieferantenkartelle. Hierzu werden Herr Dr. Reimers und Herrn Dr. Martin Schmidt (beide Deutsche Bahn AG) vortragen. Es wird u.a. gehen um

  • Schadenspauschalierung in AGB
  • Schulungen und Arbeitshilfen für Einkäufer
  • Einsatz von Screeningmethoden zur Risikoidentifizierung
  • Lieferanten-Compliance und „Compliance-Advocacy“

Block 2 soll den Umgang mit Kartellanten in Beschaffungsvorgängen mit dem Fokus auf die „Selbstreinigung“ behandeln. Für diesen Block bitten wir herzlich darum, dass sich ein Kollege oder eine Kollegin aus dem Kreis der Studienvereinigung bereitfindet, dieses Referat vorzubereiten und zu halten. Gern stehen wir für Abstimmungsgespräche zur Verfügung. Inhaltlich sollte es aus unserer Sicht um die folgenden Punkte gehen:

  • Das Schicksal der Lieferbeziehung im Kartellfall
  • Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
  • Die einzelnen Alternativen des § 125 Abs. 1 GWB (Verpflichtung zu Wiedergutmachung, Sachverhaltsaufklärung, Compliance-Organisation und personelle Konsequenzen)
  • Anforderungen an Selbstreinigungsprozesse außerhalb des Vergaberechts
  • Zusammenspiel mit Bonusregelung, Settlement-Verfahren und Rechtsbehelfen gegen Bußgeldbescheide

Insbesondere die vorgenannte Neuregelung in § 125 GWB stellt für viele von uns noch Neuland dar, so dass es insoweit weniger um ein „Expertenreferat“ als um ein kreatives Ausloten der Neuregelung geht.

UPDATE
zur o.g. Veranstaltung möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass der Vortrag 2 zum Thema „Umgang mit Kartellanten in Beschaffungsvorgängen / ‚Selbstreinigung‘“ von Frau Kollegin Beatrice Stange (als „Kartellrechtlerin“) und Herr Dr. Laurence Westen (als „Vergaberechtler“) übernommen wurde. Beide sind bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf tätig. Wir bedanken uns schon jetzt sehr herzlich.