Regionalveranstaltung Stuttgart

06.11.2019 | Stuttgart

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie hiermit herzlich zu der nächsten Regionalveranstaltung der Studienvereinigung in Stuttgart ein, und zwar am

Mittwoch, den 6. November 2019, um 19 Uhr

in den Kanzleiräumen von

CMS Hasche Sigle
Schöttlestraße 8

70597 Stuttgart

In dieser Veranstaltung wollen wir uns mit folgenden Themen befassen:

1. Der digitale Binnenmarkt im Fokus des Vertikalkartellrechts – Guess, Nike, Hello Kitty und die Geoblocking-VO

Im Rahmen ihrer Strategie zur Umsetzung eines digitalen Binnenmarktes verhängte die Europäische Kommission Dezember 2018 eine Geldbuße von 40 Mio. EUR gegen Guess, unter anderem wegen der Unterbindung grenzüberschreitender Verkäufe („Geoblocking“). Nike wurde im März 2019 mit einer Geldbuße von 12,5 Mio. EUR belegt wegen geografischen Vertriebsbeschränkungen in Lizenzverträgen. Im Juli 2019 traf es den Hello-Kitty-Hersteller Sanrio wegen ähnlicher Praktiken mit einer Geldbuße von 6,2 Mio. EUR. Diese Entscheidungen werden von der Geoblocking-VO (2018/302) flankiert, die seit Dezember 2018 gilt und eine Diskriminierung und eine automatische Weiterleitung auf eine nationale Website beim Vertrieb an Endabnehmer untersagt.

Diese verschärfte Durchsetzungspraxis und die neuen Vorgaben der Geoblocking-VO geben Anlass, sich mit den Regelungen des Vertikalkartellrechts zu geografischen Verkaufsbeschränkungen im Lichte dieser neuen Entscheidungspraxis zu befassen und im welchem (Spannungs-)verhältnis hierzu die Geoblocking-VO steht.

Dafür möchten wir gerne ein Referat von ca. 30 bis 40 Minuten ausschreiben, mit einem besonderen Blick auf die Schlussfolgerungen für die Beratungspraxis.

2. Die kartellrechtlichen Vorgaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Prüfstand der wirtschaftlichen Realität

Die F&E-GVO soll Unternehmen einen rechtssicheren Rahmen für die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung sowie bei der Verwertung der Ergebnisse geben. Die Anwendung in der Praxis wirft dennoch immer wieder Fragen auf. Wir wollen deswegen insbesondere den folgenden Themen nachgehen:

  • Wann handelt es sich um eine Forschung und Entwicklung im Sinne der F&E-GVO und wie ist die Abgrenzung zur Vertikal-GVO oder der TT-GVO?
  • Wie kann eine exklusive Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklung abgesichert werden und in welchem Umfang und für welche Dauer?
  • Wie kann eine Spezialisierung im Rahmen der Verwertung ausgestaltet werden, insbesondere zu welchem Zeitpunkt müssen die Bedingungen für eine solche Spezialisierung festgelegt werden und kann eine Exklusivität unter der Bedingung vereinbart werden, dass es zu einer späteren Spezialisierung im Rahmen der Verwertung kommt? 

Wir konnten Dr. Jochen Bernhard (Menold Bezler) und Dr. Dennis Amschewitz (Bosch) dafür gewinnen, diesen Fragen aus dem Maschinenraum der F&E-GVO nachzugehen, jeweils mit einem prüfenden Blick auf die Umsetzbarkeit in der wirtschaftlichen Realität, und freuen uns auf die Einblicke in dieses komplexe, sehr praxisrelevante Thema. 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.