Regionalveranstaltung München

24.01.2019 | München

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir Sie herzlich zur nächsten Münchener Regionalveranstaltung der Studienvereinigung Kartellrecht am

Donnerstag, 24. Januar 2019, 19:00 Uhr

in den Räumen von

CRA Charles River Associates
Leopoldstr. 8-12, 80802 München

einladen.

Thema: Kartellrechtsverstöße beim Einsatz von Algorithmen – Theorie und Praxis
Referent: Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Att. at Law (New York).

Das Thema „Big Data“ ist zwar in aller Munde. Nur selten ist es aber möglich, sich konkret über die technischen, ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Folgen der automatisierten Verwendung digitaler Informationen sowie über konkrete Fälle aus der Praxis auszutauschen. Daher möchten wir die nächste Regionalveranstaltung der Studienvereinigung nutzen, um uns über Grundlagen, aber auch Praxisfälle bei der Nutzung von Algorithmen auszutauschen.

Durch Auswertung der stetig wachsenden und aktueller werdenden Menge an digitalen Informationen können Unternehmen in Echtzeit automatisiert Leistungsbedingungen festlegen. Die Nutzung zum gezielten Marketing sowie zur Optimierung von Produktion und Logistik sind heute branchenübergreifend selbstverständlich. Damit wird aber der Zugang zu Daten und Auswertungsalgorithmen zu einer Eintrittshürde und zum Ansatz für den Missbrauch von Marktmacht. Soweit mehrere Marktteilnehmer ähnliche Datenquellen und Algorithmen nutzen, können sich zudem die Leistungskonditionen abstimmungsähnlich annähern. In vertikalen Beziehungen ermöglichen Algorithmen in besonders effizienter Weise die Schaffung und Durchsetzung homogener Systeme. Auf horizontaler Ebene kann eine Angleichung sogar ohne Kenntnis der Beteiligten geschehen: Je komplexer der Algorithmus ist, desto schwieriger wird es, dessen Arbeitsweise zu verstehen und zu überwachen. Vielfach wird Software von dritter Hand bezogen, so dass die internen, als Geschäftsgeheimnis des Drittanbieters geschützten Abläufe überhaupt nicht bekannt sind.

Wir freuen uns ganz besonders, dass wir mit Prof. Beurskens (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau) einen Experten zu diesem rechtlich wie technisch komplexen Thema gewinnen konnten, der in das Thema einführen und Grundlage für eine hoffentlich angeregte und fruchtbare Diskussion bieten wird.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Diskussion.

Mit herzlichen Grüßen

Andreas Boos
Dietmar Fiebig